Rauchwarnmelder sind Pflicht! Nebenbei retten sie auch noch Leben.
Was die Wenigsten wissen: im Schlaf wird der Geruchsinn bis auf ein Minimum runtergefahren.
Das hat zur Folge, dass man Rauch erst spät oder auch gar nicht wahrnimmt. Oftmals ist es dann schon zu spät.
Aus diesem Grund gibt es in Deutschland eine Rauchwarnmelderpflicht.
Durch meine Ausbildung als Schornsteinfeger bin ich qualifiziert, Ihnen an den richtigen Punkten eben diese zu installieren, sodass Sie im Brandfall die bestmögliche Chance haben unbeschadet aus der Gefahrenzone zu entkommen.
Das Ganze hat noch einen weiteren Vorteil: die Versicherungen werden eher zur Schadensumme beitragen, als ohne!
Es ist in der Vergangenheit schon des Häufigeren dazu gekommen, dass sich Versicherungen verweigert haben oder es zu erheblichen Kürzungen der Schadensumme kam.
Bei mir haben Sie auch den Vorteil, dass ich die jährliche Prüfung der Rauchmelder durchführen und dies auch protokollieren kann. So sind Sie, selbst im schlimmsten Falle, auf der sicheren Seite, können Ihre Nachweise von mir einholen und der Versicherung nachweisen.

Hamburg (seit 01.04.2006)
Einbaupflicht:
- für Neu- und Umbauten seit 01.04.2006
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2010
- in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
verantwortlich sind:
- für den Einbau: Eigentümer/Vermieter
- für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer/Vermieter
Hier finden Sie die Hamburgische Bauordnung.

Schleswig-Holstein (2005, überarbeitet 2008)
Einbaupflicht:
- für Neu- und Umbauten seit 01.04.2005
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2010
- in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
verantwortlich sind:
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Hier finden Sie die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein.